Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einführung

Die t5 GmbH stellt im Internet eine Plattform zur Verfügung (nachfolgend t5 content Plattform oder t5content.de), die Aufträge zwischen Werbetreibenden (nachfolgend „Unternehmen oder Kunden“ genannt) und Onlineredakteuren (nachfolgend „Publisher oder Creator“ genannt), z.B. Blogger, Facebook-Account Inhaber, YouTube-Account Inhaber, Twitter-Account Inhaber, Instagram-Account Inhaber oder ähnliches, vermittelt.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Teilnahme bei t5content.de als Creator.

Bitte lesen Sie diese AGB aufmerksam durch, bevor Sie sich zur Teilnahme bei t5content.de als Creator registrieren. Mit der Registrierung erklären Sie sich mit den hier vorliegenden AGB einverstanden. Aktualisierungen an diesen Bedingungen treten mit Bekanntgabe auf der Website (www.t5content.de) in Kraft. Über maßgebliche Änderungen der Bedingungen informiert t5 content gesondert mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail. Mit Nutzung der Website und des Services nach Inkrafttreten der aktualisierten Version erklären Sie sich mit den jeweils aktuellen Bedingungen einverstanden.

1. Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner und Dienstanbieter gemäß § 5 TMG ist die t5 GmbH. Die Firmenanschrift lautet:
t5 GmbH, Albstraße 14, D – 70597 Stuttgart, Telefon: +49 711 606059, Telefax: +49 711 6409168, Kontakt: info@t5content.de, Internet: www.t5content.de, Geschäftsführer: Julian Schmittgall, Florian Schmittgall, Registergericht Stuttgart HRB 755097

1.2 Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die Erstellung eines kostenlosen Accounts auf der t5 content Plattform für einen Publisher. Darüber hinaus sind hierin die Grundlagen für die Nutzung der Plattform sowie die Teilnahme an Kampagnen zur Erstellung redaktioneller Aufträge geregelt.

1.3 Über t5content.de vermittelt die t5 GmbH Publishern im Rahmen von Kampagnen Aufträge zur Erstellung von redaktionellen Inhalten, die – vorbehaltlich einer vorherigen Freigabe durch die t5 GmbH – vom Publisher in seinen Social-Channels ( z.B. Blog, Facebook-Account, YouTube-Kanal, Twitter-Account, Instagram-Account oder ähnliches) veröffentlicht werden. Vorgaben für die Kampagnen werden von t5 content nach Absprache mit dem werbetreibenden Unternehmen in Form von Kampagnenbriefings definiert (nachfolgend „Briefings“) und den Publishern über die t5 content Plattform vorgestellt. Der Publisher kann sich über die t5content Plattform für die Teilnahme an entsprechenden Kampagnen bewerben. Wird der Publisher für die Teilnahme an einer Kampagne ausgewählt, auf die er sich beworben hat, verpflichtet er sich, den redaktionellen Auftrag (nachfolgend „Beitrag“) entsprechend den Vorgaben des Briefings zu erstellen und diesen Beitrag in seinem Channel gemäß den Vorgaben des Briefings zu veröffentlichen. Für jeden Beitrag erhält der Publisher die im System oder nach Absprache festgelegte Vergütung.

2. Registrierung und Nutzung

2.1 Voraussetzung für die Teilnahme an der t5 content Plattform ist eine erfolgreiche Registrierung des Publishers. Nachdem die für die Registrierung erforderlichen Angaben übermittelt und durch die t5 GmbH überprüft wurden, erhält der Publisher eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung des Accounts. Die Teilnahme bei t5content.de beginnt mit der Freischaltung Ihres Accounts.

2.2 Mit der Registrierung bei t5content.de erkennen der Publisher die vorliegenden AGB an und verpflichtet sich, Registrierungsdaten (Stammdaten) und Informationen bzgl. Kampagnen sowie seiner Social Channels auf dem aktuellen Stand zu halten. Darüber hinaus ist der Publisher für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben verantwortlich.

2.3 Die Registrierung für den Zugang zur t5 content Plattform, dessen Bestätigung durch die t5 GmbH und die Zusendung der Zugangsdaten per E-Mail begründen ein Vertragsverhältnis zwischen der t5 GmbH und dem Publisher, das sich nach diesen Geschäftsbedingungen richtet. Publisher erhalten mit dem Zugang zu t5content.de zunächst nur die Möglichkeit Blogs und andere Social-Channels anzumelden.

2.4 Ein Anspruch auf die Nutzung von t5content.de besteht nicht. Die Anmeldung einzelner Social-Channels des Publishers erfolgt vorbehaltlich der vorherigen Prüfung und Freigabe durch die t5 GmbH. Die Freigabe von Social-Channels beinhaltet nicht die generelle Freigabe weiterer Channels. Die t5 GmbH behält sich vor, die Freigabe jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der t5 GmbH steht es frei Social-Channels abzulehnen. Hierbei wird nicht gegen das Allgemeine Gleichheitsgesetz (AGG) verstoßen; eine Begründung für die Ablehnung wird jedoch nur auf Anforderung mitgeteilt. Die t5 GmbH hat das Recht, den Zugang eines Publishers zu sperren, der das System rechtswidrig oder unter Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen nutzt. Die Sperrung des Zugangs ändert nichts an der Zahlungspflicht für in Auftrag gegebene Kampagnen.

2.5 Sofern eine Freigabe Ihrer Seite von der t5 GmbH widerrufen worden ist, verpflichtet sich der Publisher, alle Beiträge und sonstigen Inhalte mit Bezug zu einem Briefing unverzüglich zu löschen.

3. Rechte & Pflichten, Beitragserstellung

3.1 Nach erfolgreicher Registrierung und Angabe einer oder mehrere Channels, erhält der Publisher den Zugang zu den für Ihn verfügbaren Kampagnen-Briefings auf t5content.de.

3.2 Die Briefings, aber auch die Website, können Links zu externen Webseiten Dritter enthalten, auf deren Inhalte die t5 GmbH keinen Einfluss hat, weshalb für diese Inhalte keine Gewähr übernommen wird. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets das jeweilige Unternehmen, Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden die Seiten auf mögliche Inhalte, die Rechtsverstöße bilden untersucht und waren zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar. Eine dauerhafte Kontrolle der Verlinkungen ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar.

3.3 Unternehmen verpflichten sich, Ihre Kampagnen so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich des Urheberrechts, nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen. Das Unternehmen darf die im Rahmen der Vermittlung eines Auftrages bekannt gewordene persönlichen Daten, auch die eines Publishers, ausschließlich zur Abwicklung des Auftrages und für dessen Dauer nutzen.

3.4 Der Publisher verpflichtet sich, seinen Social-Channel in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu gestalten. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind in dem Social- Channel und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an t5content.de nicht zulässig.

3.5 Sind von der t5 GmbH für eine Kampagne Publisher ausgewählt und haben den jeweilig zugehörigen Beitrag verfasst, ist der Publisher verpflichtet, einen Entwurf des Beitrags zur Prüfung und Freigabe an die t5 GmbH zu übermitteln.

3.6 Mit Übermittlung des Beitrags an die t5 GmbH garantiert der Publisher, dass alle zur Schaltung des Beitrags auf seinem Social-Channel erforderlichen Rechte besitzt und der Beitrag deutlich als „bezahlter Beitrag“ erkennbar ist (z.B. durch den Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“). Ferner sind Publisher verpflichtet, den jeweils zum Kampagnenstart aktuellen t5 content-Disclaimer (Influencer Marketing ad by t5 content) gemäß den technischen Vorgaben im Beitrag zu integrieren. Weiter garantiert der Publisher, dass die Verweise (Links), Bilder und/oder Videos aus ihrem Beitrag keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen und/oder nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, telemedienrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen. Inhalte dürfen weder staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer noch jugendgefährdender Natur sein. Ferner dürfen die Inhalte keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren, welche die Website oder die Seiten der Publisher oder sonstiger Dritter schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen.

3.7 Die t5 GmbH wird die eingereichten Beiträge prüfen und Sie über die Freigabe per E-Mail informieren. Die Freigabe wird mit Erhalt der Freischaltungs-E-Mail wirksam. Die Freigabe in der jeweiligen E-Mail beschränkt sich ausdrücklich auf den übermittelten Beitrag und bezieht sich nicht auf andere Beiträge.

3.8 Die Beiträge müssen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf Blogs und YouTube für eine ununterbrochene Dauer von mindestens 365 Tagen öffentlich zugänglich sein. Bei Veröffentlichungen auf anderen Social Channels, wie Facebook, Google+, Twitter, etc., müssen die Kampagneninhalte mindestens 30 Tage öffentlich geschaltet werden. Der Inhalt des Beitrages muss mit den Vorgaben des Briefings übereinstimmen und darf insbesondere während der Veröffentlichung nicht vom freigegebenen Beitrag abweichen.

3.9 Die t5 GmbH ist berechtigt, in den eigenen Kanälen (z.B. auf www.t5content.de) auf Beiträge, die im Rahmen von über t5 content abgewickelten Kampagnen erstellt wurden, unter Nennung und Verweis auf den Originalbeitrag des Publishers hinzuweisen und / oder aus solchen Beiträgen entsprechend zu zitieren. Ebenso sind die auftraggebenden Kunden der t5 GmbH berechtigt Zitate aus den für Sie im Auftrag durchgeführten Kampagnen unter Nennung und Verweis auf den Originalbeitrag des Publishers hinzuweisen und / oder aus solchen Beiträgen zu zitieren. Die Persönlichkeitsrechte sowie die Rechte am eigenen Bild bleiben hiervon unberührt
Publisher haben die Möglichkeit diese Berechtigung in den Einstellungen ihres Accounts per Nachricht zu widerrufen.

3.10 Wird dem Publisher im Zuge einer Beauftragung ein Produkt zur Verfügung gestellt, ist dieser nicht berechtigt, dies ohne ausdrückliche Zustimmung der t5 GmbH zu verkaufen. Im Falle einer Zuwiderhandlung, kann ihm der Produktwert in Rechnung gestellt werden.

3.11 Eine direkte Zusammenarbeit mit dem Kunden für Folgekampagnen ist einem Publisher ohne schriftliche Zustimmung der t5 GmbH für 24 Monaten nach Beendigung der letzten Kampagne nicht gestattet.

4. Abrechnung

4.1 Die Publisher erhalten pro Beitrag ein Honorar, welches auf t5 content.de festgelegt und ersichtlich ist.

4.2 Die Honorierung eines Publishers für einen Beitrag erfolgt erst nach Freigabe des Beitrags durch die t5 GmbH und ausschließlich nach vollständiger Erfüllung der Kampagnenvorgaben. Ein Anspruch auf Honorierung eines Beitrags ohne Prüfung durch die t5 GmbH besteht nicht. Die t5 GmbH wird den Beitrag innerhalb von 30 Tagen prüfen; eine Ablehnung kann nur erfolgen, wenn der vorgegebene Kampagneninhalt nicht erfasst und/ oder der vorgegebene Kampagnen-Umfang nicht erbracht wurde. – Der Anspruch des Publisher auf Honorierung für einen Beitrag entfällt, wenn Ablehnungsgründe vorliegen. Die Ablehnungsgründe werden dem Publisher nach der Prüfung durch t5 GmbH übermittelt.

4.3 Alle Zahlungen an den Publisher erfolgen bargeldlos per Überweisung auf das angegebene Konto (Bankinstitut) innerhalb von 14 Tagen nach Freigabe des Beitrags.

4.4 Die t5 GmbH behält sich vor, bei nicht fristgerechter Einreichung der Beiträge, das Honorar oder Teile davon als Versäumnisgebühr einzubehalten. Darüber hinaus behält sich die t5 GmbH vor, Produkte, die vorab an Publisher bei Produkttests versandt worden sind, bei Nicht-Teilnahme an der Kampagne in Rechnung zu stellen.

4.5 Eine Versäumnisgebühr fällt dann an, wenn ein Beitrag zu einer Kampagne nicht fristgerecht eingereicht wird. Zwischen der t5 GmbH und dem Publisher besteht durch die Annahme, und somit Teilnahme einer Kampagne, ein bindender Vertrag der regelt, an welche Vorgaben sich der Publisher zu halten hat. Hierzu gehört unter anderem die fristgerechte Einreichung des Beitrags.

4.6 Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Publishers, im Hinblick auf die von ihm über die Teilnahme an der t5 content Plattform erzielte Vergütung die geltenden (steuer-) gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen; dies gilt insbesondere für eine etwaige Pflicht zur Zahlung/Abführung von Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer.

5. Laufzeit / Kündigung

5.1 Der Zugang zu t5content.de wird dem Publisher unbefristet erteilt. Die t5 GmbH ist aber jederzeit berechtigt, die angebotenen Dienstleistungen ganz oder teilweise einzustellen oder das Angebot zu ändern. Die t5 GmbH kann den Zugang jederzeit kündigen (per E-Mail, Fax oder Brief). Der betroffene Teilnehmer wird im Falle einer Kündigung hierüber informiert. Bis zur Kündigung erfolgte Vermittlungen werden noch abgewickelt und fällige Vergütungen werden noch bezahlt und bestehende Guthaben der Publisher werden entsprechend ausbezahlt.

5.2 Die t5 GmbH behält sich das Recht vor, die Teilnahme an t5content.de aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt hier insbesondere vor, wenn der Publisher gegen die Regelungen von Ziffer 3 dieser AGB verstößt, sowie ein begründeter Verdacht besteht, dass er gegen geltendes (Steuer-) Recht verstoßen hat. Dies gilt insbesondere für etwaige Verstöße gegen das Umsatzsteuergesetz, das Einkommenssteuergesetz, die Gewerbeordnung sowie das Geldwäschegesetz.

5.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung verpflichten sich der Publisher, alle Beiträge und sonstigen Inhalte mit Bezug zu einer über t5 content vermittelten Kampagne unverzüglich aus seinen Social Channels zu löschen.

6. Verwendung von Informationen und Daten

6.1 Die t5 GmbH ist berechtigt, Daten von Unternehmen und Publishern zum Zweck der Vermittlung von Aufträgen zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen. Publisher und Unternehmen erteilen hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung. Die t5 GmbH ist ebenfalls berechtigt, im Zusammenhang mit der Registrierung bei t5content.de mit Unternehmen und Publishern per E-Mail in Kontakt zu treten.

6.2 Der Publisher kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten widerrufen oder die Berichtigung von über ihn beim Betreiber gespeicherten Daten verlangen. Hierzu genügt eine Nachricht über t5 content.de in eingeloggtem Zustand, um die Löschung durch Dritte zu vermeiden. Im Falle des Widerrufs der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann die t5 GmbH für den jeweiligen Publisher keine Dienste mehr erbringen. t5content.de verwendet zur Durchführung des Nutzungsverhältnisses und seiner Zwecke auch so genannte „cookies“, kleine Textdateien, die es ermöglichen, den Nutzer wieder zu erkennen und die Nutzung des Angebots der t5 GmbH im Interesse des Nutzers und der t5 GmbH zu erleichtern.

6.3 Soweit t5content.de Informationen und Daten registrierter Publisher Dritten zugänglich macht, dienen diese Informationen ausschließlich zur Vermittlung von Aufträgen zwischen Unternehmen und Publisher. Die Verwendung dieser Daten zu anderen Zwecken, insbesondere zu Werbezwecken ist untersagt. Der Publisher ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich beim Betreiber einzusehen. Diese Auskunft erteilt t5 content schriftlich. Das Auskunftsersuchen ist unter Beifügung einer Personalausweiskopie schriftlich an die t5 GmbH, Albstraße 14, D – 70597 Stuttgart zu richten. Dem Publisher bzw. Unternehmen ist weiterhin bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Publisher trägt insofern für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten selbst Sorge.

6.4 t5 content erhält Informationen über die Nutzung der Beiträge, die im Rahmen von über die t5 content Plattform vermittelter Kampagnen auf den Channels der Publisher veröffentlich werden und speichert diese in anonymisierter Form. Diese Informationen können beispielsweise zur Bereitstellung von Berichten über Besucheraktivitäten für Werbetreibende verwendet werden.
Der Publisher verpflichtet sich, an prominenter Stelle auf den Einsatz von Cookies und die Erfassung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Dritte wie die t5 GmbH hinzuweisen.

6.5 Publisher haben optional die Möglichkeit, für den Zugang zu Ihrem Account bei t5 content den sogenannten FACEBOOK LOGIN zu nutzen. Zur Nutzung dieser Option steht nach Login in den t5 content Account die Möglichkeit zur Verknüpfung des Accounts mit dem persönlichen Facebook Account des Publishers zur Verfügung. Wird die Verknüpfung hergestellt, kann der Login in den t5 content Account wahlweise über die t5 content Zugangsdaten oder über die Facebook Zugangsdaten (Facebook Login) erfolgen.
Bei aktiviertem Facebook Login erhält t5 content im Rahmen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook (https://www.facebook.com/policy.php) Zugriff auf bestimmte Daten des Facebook Accounts, die zur Verifizierung des Publishers erforderliche sind. t5 content erhält jedoch nicht die Zugangsdaten zum Facebook Account des Publishers. Die Option zum Login über Facebook kann jederzeit durch den Publisher in seinem Facebook Account widerrufen werden.

6.6 Es wird klargestellt, dass die t5 GmbH und/oder die Unternehmen alleinige Inhaber aller Rechte an den Inhalten sind (einschließlich Marken, Logos, Texten, Grafiken, Bildern, Audio- und Videoinhalten, Software Applikationen etc.), die dem Publisher über die t5 content Plattform und/oder das Kampagnenbriefing zugänglich sind oder zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere die Markenrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (einschließlich dem Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Senderecht, dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und dem Bearbeitungsrecht) an den Inhalten.
Die t5 GmbH überträgt dem Publisher in dem für die Erstellung des Beitrags und Durchführung des Beitrags zeitlich, örtlich und inhaltlich notwendigen Umfang erforderlichen Rechte an den Inhalten. Die Rechteübertragung ist jederzeit widerruflich.

6.6 Die Haftung bezüglich der Rechte Dritter bleibt hiervon unberührt. Es wird ausdrücklich auf Ziffer 3.3 dieser AGB hingewiesen.

7. Sonstiges

7.1 Die Nutzung von t5content.de unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Erfüllungsort ist Stuttgart. Soweit dies zulässig ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Nutzungsverhältnis Stuttgart vereinbart.

7.2 Mit der Registrierung erkennen Unternehmen und Creator die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der t5 GmbH in der jeweils neuesten Fassung als maßgeblich an. Über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die bereits registrierten Unternehmen und Publisher per E-Mail benachrichtigt. Erfolgt nicht innerhalb zwei Wochen Widerspruch gegen die geänderten Bedingungen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

7.3 Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die den Absichten der Parteien am nächsten kommt.

Stand 24. Juli 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von Lieferungen und Leistungen

1. Geltung der AGB

1.1 Aufträge für den Bezug von Lieferungen und Leistungen erteilt die Agentur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ausschließlich nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.Die AGB der Agentur gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn die Agentur nicht ausdrücklich bei einem Folgegeschäft darauf Bezug nimmt.

1.2 Die AGB der Agentur gelten, gleichgültig, ob die Agentur den Auftrag in eigenem oder fremdem Namen erteilt.

2. Auftragsabwicklung

2.1 Lieferung und Leistung des Auftragnehmers müssen dem Stand der Technik und von der Agentur vorgelegten Mustern, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechen.

2.2 Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Fristen wegen ihrer Nichteinhaltung kann die Agentur so bemessen, dass die Agentur den Auftrag noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann. Besteht Grund zur Annahme, dass der Auftragnehmer eine derartige Frist nicht einhalten wird, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

2.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der Agentur angegebene Lieferanschrift – sonst an den Sitz der Agentur – zu übermitteln.

2.4 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich

3. Abnahme

Die Abnahme erfolgt, wenn keine förmliche Abnahme durchgeführt wird, mit Ingebrauchnahme des Werkes, spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Ablieferung, wenn sie bis dahin nicht abgelehnt wird.

4. Mängelrüge

4.1 Auch wenn eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen ist, erfolgt sie rechtzeitig, wenn die Anzeige innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Auftragnehmer abgesandt wird.

4.2 Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Auftragnehmer eine Frist zu setzen ist, kann die Agentur diese so bemessen, dass die Agentur den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann.

5. Sonderbedingungen für Einzelne Verträge
5.1 Art Buying/Fotografen

5.1.1 Der Auftragnehmer hat die vereinbarte Leistung persönlich zu erbringen.

5.1.2 Die Agentur ist berechtigt, dem Auftragnehmer Hilfskräfte, Models, Requisiten, technische Effekte und den Aufnahmeort vorzuschreiben. Soweit durch derartige Vorschriften nach Auftragserteilung Mehrkosten entstehen, werden diese nach Abstimmung mit der Agentur von der Agentur getragen.

5.1.3 Soweit nichts anderes festgelegt ist, umfasst die vereinbarte Vergütung alle im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallenden Kosten, insbesondere die Vergütung für Hilfskräfte, Models, Requisiten, Verbrauchsmaterial, technische Effekte, Locations sowie Reise- und Übernachtungskosten. Die entsprechenden Verträge schließt der Auftragnehmer in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Die Abrechnung erfolgt, soweit kein Festpreis vereinbart ist, unter Vorlage der Belege.

5.1.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von Models und anderen Rechteinhabern einen von ihm mit der Agentur abzustimmenden Revers unterzeichnen zu lassen, der die Veröffentlichung der Abbildungen für Werbezwecke in dem dem Auftragnehmer mitgeteilten Umfang der

Werbemaßnahme gewährleistet und Unterlassungs-, Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche wegen des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechten und sonstiger Rechte gegenüber der Agentur oder deren Kunden ausschließt.

5.2. Printproduktion/Reinzeichnung

5.2.1 Vor Fertigungsbeginn sind der Agentur Andrucke, Nullmuster, Anspritzungen und so weiter vorzulegen. Mit der Produktion darf erst begonnen werden, wenn diese Vorlagen von der Agentur schriftlich freigegeben sind. Freigegebene Vorlagen sind verbindlich.

5.2.2 Nach Produktionsbeginn sind der Agentur unverzüglich Ausfallmuster zu übergeben. Soweit nichts anderes vereinbart, darf die Auslieferung erst nach schriftlicher Freigabe der Ausfallmuster durch die Agentur erfolgen.

5.2.3 Überlieferungen von mehr als 10 Prozent muss die Agentur nicht annehmen.

5.2.4 Drucktechnische Zwischenergebnisse, insbesondere Lithos, auch in elektronischer Form, sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten und der Agentur nach Beendigung des Auftrags zu Eigentum und Nutzung herauszugeben.

5.2.5 Sind die von der Agentur zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten zur Auftragsabwicklung unbrauchbar oder erkennt der Auftragnehmer Fehler, ist er verpflichtet, die Agentur darüber unverzüglich, in jedem Fall vor Druckbeginn, zu unterrichten.

6. Nutzungsrechte

6.1. Das Arbeitsergebnis dient zur Verwendung von Kommunikationsmaßnahmen des Agenturkunden.

Soweit nicht anderweitig geregelt ,werden alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten, die für Werbemaßnahmen gegenwärtig oder zukünftig in Betracht kommen, übertragen. Die Rechteübertragung erfolgt als ausschließliches Recht, räumlich, sachlich und zeitlich unbeschränkt und schließt die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden sowie die Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Die Vergütung für die Rechteübertragung wird in dem jeweiligen Einzelauftrag geregelt.

6.2. Die Rechte von Dritten, die der Auftragnehmer zur Fertigung des Arbeitsergebnisses einsetzt, muss er im Umfang der vorstehenden Ziffer 6.1. beschaffen. Ist das nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, hat der Auftragnehmer die Agentur und/oder den Kunden darauf hinzuweisen und nach deren Weisung zu verfahren.

6.3. Das Recht auf Urheberbenennung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer gewährleistet dies auch bezüglich aller von ihm beauftragter Dritter.

6.4. Die Agentur ist berechtigt, Kommunikationsmaßnahmen, in denen vertragsgegenständliche Lieferungen und Leistungen verwendet werden, im Rahmen ihrer Eigenwerbung (auch im Internet) oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Präsentationen und Wettbewerben unentgeltlich zu verwenden.

7. Rechte Dritter

Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf Verlangen der Agentur hat er geeignete Nachweise vorzulegen.

8. Eigentum an Arbeitsunterlagen

8.1 An den der Agentur eingeräumten Nutzungsrechten zugrundeliegenden Arbeitsergebnissen, Vorlagen und Originalen, insbesondere Druckvorlagen, Originalfotos, Negativmaterial, Illustrationen, Filme und Datenträger, erwirbt die Agentur zeitlich unbefristetes Eigentum mit Übergabe oder durch Zahlung der vereinbarten Vergütung. Soweit sich diese Arbeitsergebnisse im Besitz des Auftragnehmers befinden, sind sie von diesem zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr an der Agentur zu übermitteln.

8.2 Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Auftragnehmer von der Agentur oder Dritten zur Durchführung des Auftrags erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr der Agentur zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

9. Vertraulichkeit

9.1 Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind – auch nach Beendigung des Auftrags – streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

9.2 Bei Einschaltung Dritter zur Auftragsabwicklung sind diese entsprechend zu verpflichten.

10. Haftung

10.1 Die Agentur haftet dem Auftraggeber im Rahmen des Projektauftrags für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns. Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten), des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und von Garantien und des Produkthaftungsgesetzes

10.2 Soweit die Agentur, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Bestimmung haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens

10.3 Nicht zu den Aufgaben der Agentur gehört die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, des Arzneimittegesetz (AMG) und Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Kommunikationsmassnahmen wird vom Auftraggeber getragen Die Agentur wird aber den Auftraggeber rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen hinweisen. Besteht der Auftraggeber gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Auftraggeber stellt insoweit die Agentur von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

10.4 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Auftraggebers von den Anspruchsgründen und der Person des Verletzers; ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch in drei Jahren seit der Verletzungshandlung

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

11. 1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11. 2 Ist der Auftragnehmer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist zusätzlich das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht für alle Streitigkeiten als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Dezember 2020